Pressemitteilungen
5. März 2024

Gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber in München anbieten

Es ist derzeit ein viel diskutiertes Thema auf Landes- und Bundesebene: Können und sollen Asylbewerber und Asylbewerberinnen gemeinnützige Arbeit leisten? Seit dem 27. Februar haben Kommunen hier durch eine Gesetzesänderung mehr Spielraum. Die CSU/FW-Fraktion fordert die Münchner Stadtverwaltung heute auf, diesen Spielraum zu nutzen und Asylbewerbern die Möglichkeit zur gemeinnützigen Arbeit zu geben.

Konkret wird beantragt, die Einsatzmöglichkeiten von Asylbewerberinnen und -bewerbern für gemeinnützige Tätigkeiten zu prüfen und in die Praxis umzusetzen. Der Stadtrat ist entsprechend zu informieren und einzubinden. Auch Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann hat die Städte und Oberbürgermeister bereits ausdrücklich gebeten, ihren neuen Handlungsspielraum zu nutzen. Geflüchtete, die sich noch im Asylverfahren befinden und in Gemeinschaftsunterkünften leben, dürfen laut Gesetz gemeinnützige Arbeit leisten und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde.

Manuel Pretzl, Fraktionsvorsitzender: „Arbeit fördert die Integration: Wer arbeitet, lernt schneller die deutsche Sprache und knüpft Kontakte in der neuen Heimat. Durch gemeinnützige Arbeit leisten die Menschen einen Beitrag für die Gesellschaft, was zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung führt. Eine geregelte Tätigkeit würde auch das Leben in den Gemeinschaftsunterkünften erleichtern, weil sie eine Struktur im Alltag gibt. Viele Geflüchtete wollen gern arbeiten, dürfen es aber noch nicht. Gemeinnützige Arbeit ist eine sinnstiftende Beschäftigung und bietet somit für alle Seiten einen Mehrwert.“ 

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