Anträge
5. März 2024

Gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber und -bewerberinnen

Die Verwaltung prüft die Einsatz- und Umsetzungsmöglichkeiten von Asylbewerber und -bewerberinnen für gemeinnützige Tätigkeiten und setzt diese in die Praxis um. Dem Stadtrat wird entsprechend berichtet.

 

Begründung

Seit 27. Februar 2024 ist es durch eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz des Bundes (§ 5 Arbeitsgelegenheiten) einfacher möglich, Asylbewerber und -bewerberinnen für gemeinnützige Arbeit einzusetzen.
Die Umsetzung des erweiterten Handlungsspielraumes hat vielerlei Vorteile. Durch den geleisteten Beitrag der Menschen im Asylverfahren für die Stadtgesellschaft wird die Akzeptanz der Bevölkerung erhöht und eine Integration gefördert. Auf der anderen Seite wird das Erlernen der Sprache gefördert, die Gestaltung der Tagesstruktur aufgewertet und in der Folge Konfliktpotential in den Unterkünftigen reduziert. Eine Aufwandsentschädigung, die nicht auf die weiteren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet wird, bedeutet natürlich den persönlich größten Anreiz.

Um den Erhalt eines gesunden Klimas des Zusammenlebens in unserer Stadt auch in Zukunft zu gewährleisten, sind alle möglichen Maßnahmen auszuschöpfen, damit Alle einen Beitrag für die Gemeinschaft leisten können. Hierzu müssen die Möglichkeiten ausgeschöpft werden und entsprechende Angebote geschaffen werden.

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