Anträge
30. Januar 2024

Genehmigungsfreistellungen bei Veranstaltungen: Was kann die LHM tun?

Auf Landesebene wird derzeit über eine Art „Genehmigungsfreistellung für das Ehrenamt“
debattiert. Dabei sollen Anzeigepflichten für Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden, die
schon einmal erfolgreich organisiert wurden, beim nächsten Mal verringert werden.
Die Landeshauptstadt München (LHM) berichtet dem Stadtrat in diesem Zuge darüber,

a) ob beim Veranstaltungs- und Versammlungsbüro des Kreisverwaltungsreferates bereits
jetzt Möglichkeiten oder Ansätze solcher „Genehmigungsfreistellungen“ bei
Veranstaltungen von Ehrenamtlern genutzt werden und

b) welche Spielräume die Stadtverwaltung für die Zukunft sieht, von solchen
„Genehmigungsfreistellungen“ bei Veranstaltungen von Ehrenamtlern Gebrauch zu
machen und diese umzusetzen.

Begründung

Die Beantragung und die entsprechende Dokumentation von Veranstaltungen ist oftmals keine
einfache Sache und kostet ehrenamtliche Funktionsträger in Vereinen und Verbänden viel Zeit.
Eine Vereinfachung der Formalitäten über eine Regelung wie oben genannt, würde sicherlich
zur notwendigen Entlastung von Ehrenamtlern beitragen.

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