Geplante Novelle des Vergaberechts – der OB bringt sich ein
Die künftige Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ eine Reihe von Maßnahmen zur Planung und Genehmigungsbeschleunigung in Aussicht gestellt.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich möglichst frühzeitig dafür einzusetzen, dass künftig die Ausschreibung ganzheitlicher Lösungen (ÖPP, Totalübernehmer etc.) für Kommunen, Eigenbetriebe und kommunale Beteiligungsgesellschaften mindestens für den sozialen Wohnungsbau erleichtert wird.
Begründung
Eine angemessene Reform der regelhaften losweisen Vergabe von Bauleistungen, wie sie nach § 97 Abs. 4 S. 2 GWB gefordert ist, könnte gerade in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt zur Beschleunigung von Bauprojekten und niedrigeren Kosten beitragen.