Geschwindigkeitsüberschreitung durch Einsatzfahrzeuge II
Nach fünf Monaten hat des Kreisverwaltungsreferat meine Anfrage beantwortet. Allerdings ergeben sich weitere Fragen:
- Kann die Zahl von 50 Fällen im Monat stimmen? Mir wurde von einem Mitarbeiter eines eher kleinen Rettungsdienstes gesagt, schon bei ihm seien es mindestens 30 Fälle im Monat.
- In der Antwort auf Frage 3 schreibt das Kreisverwaltungsreferat sinngemäß, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung verfolgt werden muss. Wo steht das? Ist Geschwindigkeitsüberschreitung ein Amtsdelikt?
- Wie groß ist der Verwaltungsaufwand auf Seiten der Stadt, wie viel Geld nimmt die Stadt ein?
- Wäre es im Sinne von Bürokratieabbau und Reduzierung von Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten nicht sinnvoller, auf die Verfolgung dieser Verstöße zu verzichten? Insbesondere, da 95% der Arbeit im Papierkorb landet?