Geschwindigkeitsüberschreitung durch Einsatzfahrzeuge
Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdiensten haben im Einsatz Vorrechte, sie dürfen zum Beispiel geltende Höchstgeschwindigkeiten überschreiten. Dabei bleibt es nicht aus, dass sie in stationären und mobilen Geschwindigkeitskontrollen von Polizei und kommunaler Verkehrsüberwachung erfasst werden. Die Stadt fordert dann in einer Anhörung auf zu belegen, dass es tatsächlich eine Einsatzfahrt war. Selbst bei einer eher kleinen Rettungsdienstorganisation müssen 40 bis 50 solcher Anhörungen im Monat bearbeitet werden. Das ist kein unerheblicher Aufwand.
Dazu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- In wie vielen Fällen von Geschwindigkeitsüberschreitungen von Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr und Rettungsdiensten veranlasst die kommunale Verkehrsüberwachung oder die Bußgeldstelle solche Anhörungen pro Monat?
- Wie viele Widersprüche gegen gebührenpflichtige Verwarnungen/ ggf. Bußgeldbescheide in Fällen von Geschwindigkeitsüberschreitungen von Einsatzfahrzeugen bearbeitet die kommunale Verkehrsüberwachung/ ggf. Bußgeldstelle?
- Welchen Arbeitsaufwand erfordert die Bearbeitung nach 1. und 2.?
- In wie vielen Fällen handelt es sich letztendlich um Einsatzfahrten, in wie vielen Fällen waren es keine Einsatzfahrten?