Anträge
2. März 2026

Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung – Positive Effekte auf München?

Das Gesundheitsreferat (GSR) der Landeshauptstadt München (LHM) wird gebeten, dem Stadtrat darzustellen, welche (hoffentlich positiven) Auswirkungen das vom Bundeskabinett im Dezember 2025 beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) auf München hat.

Dabei soll ein besonderes Augenmerk daraufgelegt werden, ob beziehungsweise auf welche Weise das im Gesetz angelegte Konzept der „Zweigapotheken“ gegebenenfalls auch für mit Apotheken schlechter versorgte Münchner Stadtbezirke genutzt werden kann.

Begründung

Das GSR hatte in seiner Antwort vom 27.09.2023 auf die Anfrage der Stadtratsfraktion CSU mit Freie Wähler „Apothekenstreik: Wie ist die Lage in München?“ (20-26 / F 00732) vom 20.06.2023 geantwortet, dass es „insgesamt [einen] abnehmende[n] Trend der Anzahl der Apotheken in München“ gibt. Eine Umkehr dieses Trends wäre uns nicht bekannt.

Auch ist es so, dass manche Münchner Stadtbezirke besser mit Apotheken versorgt sind als andere[1]. Das ist vor allem für mobilitätseingeschränkte oder ältere und alleinstehende Personen in Stadtrandgebieten ein Problem. Diesem Problem könnte beispielsweise durch die angesprochenen „Zweigapotheken“ abgeholfen werden, wenn sie denn für München möglich sind.

[1] https://mstatistik.muenchen.de/indikatorenatlas/atlas.html?indicator=i51

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