Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEWI) ein Papiertiger?
„Mit dem Beschluss Gewerbeflächenentwicklungsprogramm 2. Teil (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02731) vom 19.12.2018 wurde ein Maßnahmenkonzept und die gebietsbezogenen Strategien der Neuentwicklung und Erweiterung, der Stärkung von Bestandsgebieten und der Revitalisierung durch Umstrukturierung in 19 Maßnahmengebieten zur Anwendung beschlossen. Bis 2025 sollten die Voraussetzungen für die Entwicklung von circa 35 Hektar neuer Gewerbeflächen als Neuentwicklung oder Erweiterung geschaffen werden.“ Seit Beschlussfassung im Jahr 2018 konnten auf circa 10 Hektar neue Gewerbeflächen mit Baurecht bzw. auf Bestandsflächen Gewerbeflächen mit höherem Baurecht zur Verfügung gestellt werden. Das reicht nicht aus, v.a. weil der Sachstandsbericht vom 08.11.2023 zeigt, dass viele Planungen eher langfristig orientiert sind.
Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:
- Welche strukturellen Gründe gibt es, dass es mit der tatsächlichen Ausweisung der im GEWI genannten Flächen nur schleppend vorangeht?
- Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit im Referat für Stadtplanung und Bauordnung schnellstmöglich die bereits beschlossenen 35 ha Gewerbeflächen geschaffen werden?
- Welches Verfahren kann etabliert werden, um Nutzungs- und Flächenkonkurrenzen schnellstens zu klären?
- Welche Prozesse müssen beschleunigt werden?