Grüner Parteifilz an der Isar? Es stellen sich weitere Fragen!
Im Juli 2022 wurde durch Isarlust e.V. und die urbanauten GgR eine Demonstration für eine „#AutofreieIsar, konkret die #AutofreieCorneliusbrücke“ (Zitat der Veranstalter) auf der Corneliusbrücke organisiert – in diesem Rahmen nahm auch die zweite Bürgermeisterin Katrin Habenschaden an einer Podiumsdiskussion zur verkehrlichen Neuorganisation der Corneliusbrücke teil. Der Vorsitzende bzw. Gesellschafter der o.g. Vereine ist Parteimitglied der Grünen und führte in seinem digitalen Newsletter vom 12.07.2022 des Isarlust e.V. aus: „Voller Erfolg für das breite Bündnis Isarboulevard/ #AutofreieIsar. Stadtrat Paul Bickelbacher (Grün Rosa Stadtratsfraktion) hat bereits mit dem Mobilitätsreferenten Georg Dunkel Kontakt aufgenommen und wird auch mit dem gesundheitsbedingt entschuldigten Vertreter des SPD-Stadtratsfraktion Andreas Schuster sprechen. Es gibt gute Chance, dass dieser gemeinsam mit dem Baureferat kurzfristig reagiert und einen erweiterten Pop-Up Fuß- und Radweg auf die Corneliusbrücke bringt.“ Vor diesem Hintergrund stellten wir am 13.07.2022 eine Anfrage („Grüner Parteifilz an der Isar?“), die nun am 18.01.2023 vom Mobilitätsreferenten Dunkel beantwortet wurde.
Hier stellen sich weitere Fragen:
- Das Mobilitätsreferat führt aus: „es liegen keine konkreten Pläne für einen Umbau oder eine Sperrung der Corneliusbrücke vor.“ Ist dann die o.g. Aussage des Isarlust e.V. eine falsche Darstellung? Hat die zweite Bürgermeisterin auf der Podiumsdiskussion oder danach klargestellt, dass es keinerlei Umbaupläne der Landeshauptstadt München für die Corneliusbrücke gibt? Falls nein – warum nicht?
- Dem Verein Isarlust e.V. sind laut Mobilitätsreferat in den Jahren 2018-2022 Zuschüsse in Höhe 163.284,10 Euro gewährt worden. Könnten die Zuschüsse bitte nach Jahr, Höhe und Bezirksausschuss aufgeschlüsselt werden?
- Laut Mobilitätsreferat können „für die von den urbanauten GbR genutzten städt. Grünanlagen, dem Vater-Rhein-Brunnen und der Bastion an der Corneliusbrücke keine Nutzungsgebühren erhoben werden, da dafür kein Gebührentatbestand nach der Grünanlagengebührensatzung vorliegt.“ Außerhalb spezieller Grünanlagen im Westpark etc. könnten „im Übrigen für Festzelte, Fahrgeschäfte etc. und Wanderzirkusse, sowie kommerzielle befristete Marktveranstaltungen“ Nutzungsgebühren erhoben werden. Hier drängt sich der hochgradige Verdacht einer Schlupflochnutzung durch die urbanauten GbR auf, der ungerecht gegenüber anderen Nutzern erscheint, die Gebühren entrichten müssen. Gibt es in München einen anderen vergleichbaren Fall einer kommerziellen Nutzung von öffentlichem Grund ohne Gebührenveranlagung? Wie müsste man auf städtischer Ebene weiter vorgehen, um Gebühren von der urbanauten GbR verlangen zu können?