Heizkostenreduktion durch angepassten Wärmebedarf möglich?
Durch die Änderungen des Bundesministers für Wirtschaft und Energie a.D., Peter Altmeier, in den Vertragsbindungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVB) haben Eigentümer und Mieter deutlich bessere Möglichkeiten, ihren Fernwärmebedarf anzupassen und ihre Heizkosten zu reduzieren. Bisher wurde die komplett produzierte Fernwärme für eine Wohneinheit mittels eines Fixbetrags in Rechnung gestellt, ohne auf den Verbrauch Rücksicht zu nehmen. Durch die Änderung des dritten Paragrafen der Verordnung, haben die Verbraucher nun die Möglichkeit, ohne Nennung eines Grundes ihre Wärmeleistung, um bis zu 50% zu reduzieren. Die Wärmeleistung bezeichnet die vom Versorger maximal zur Verfügung gestellte Wärme, die meist deutlich höher liegt, als die real benötigte Wärmeleistung. Durch diese neue Regelung können bis zu 25% Einsparungen auf Eigentümerseite ermöglicht werden und auf der Mieterseite ein grundrechtsgeschützter wirtschaftlicher Fernwärmeverbrauch, nach Paragraf 556 BGB, gefordert werden.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister:
- Wie gehen die SWM mit der geänderten Gesetzeslage um?
- Ist geplant, einen Leitfaden zur Überprüfung der Wärmeleistung und der Sparpotentiale zu veröffentlichen, um Transparenz herzustellen?
- Sind der SWM weitere Neuregelungen der AVB Fernwärme bekannt?
- Gibt es bereits Fälle, in denen Eigentümer die Wärmeleistung reduziert haben?
Falls ja, wie gingen die SWM damit um?