Hilfe kennt keine Grenzen – die Möglichkeiten schon
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, beim Deutschen Städtetag für umsetzbare und entsprechend der Möglichkeiten der Kommunen individuelle Regelungen zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen einzutreten. Außerdem muss die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der EU, wie zum Beispiel des Dublin-Verfahren, eingefordert werden. Eine Nichterfüllung anderer Mitgliedstaaten hat Auswirkungen auf die Kommunen.
Begründung
Die Möglichkeiten der Aufnahme von Geflüchteten bringt Kommunen unterschiedlich an die Grenzen des Machbaren. In der Landeshauptstadt München, in der eine grundsätzliche Wohnraumknappheit vorherrscht, kann nach der Aufnahme in Erst- und Gemeinschaftsunterbringungen keine Wohnperspektive für Bleibeberechtigte geboten werden. Die schnell wachsende Bevölkerungszahl bringt einen Mehrbedarf der öffentlichen Dienste, wie zum Beispiel Bildungseinrichtungen, Kinderbetreuung, ärztliche Versorgung und ÖPNV mit sich. Diese kommunalen Pflichtaufgaben können nicht unbegrenzt erfüllt werden und bringen Kommunen zwangsläufig an ihre Grenzen.
Durch die bestehenden gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Aufnahme von Geflüchteten, die von EU über Bund an Land und Kommunen delegiert werden, wird der soziale Frieden gefährdet. Vor allem, wenn sich einzelne Mitgliedsstaaten aus der Verantwortung nehmen.
Die Verordnung der Asyl-Reform soll ab 2026 von den Mitgliedstaaten angewendet werden. Deutliche Effekte wird es aber von heute auf morgen nicht geben. Die Überlastung ist aber schon jetzt deutlich und wird sich voraussichtlich nicht erholen, sondern höher werden.
Helfen ist unsere Pflicht, zu der wir uns bekennen. Dem Willen und der Bereitschaft stehen dennoch begrenzte Möglichkeiten gegenüber, die wir frühzeitig erkennen und beachten müssen.