Anträge
7. Mai 2024

Historische Plätze für Versammlungen einschränken

Die Stadtverwaltung wird gebeten, dem Stadtrat darzustellen, wie Versammlungen an historisch „belasteten“ Plätzen oder Plätzen mit besonderer Namenswidmung von der Versammlungsbehörde eingeschränkt werden können. Denkbar wäre hier u.a. die Widmung eines Ortes als öffentliche Einrichtung, welche Zweck sowie Benutzungsart und -umfang festlegt.

Begründung

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, welches in der Regel nur mittels Auflagen seitens der Versammlungsbehörde eingeschränkt oder mit Auflagen versehen werden kann. In einigen Fällen ist die Wahl des Kundgebungsstandortes allerdings extrem schwierig bzw. er wird bewusst provokant gewählt, um auch der Würde des Ortes und dem historischen Hintergrund der Ortsbenennung zu schaden. In München finden sich solche Orte z.B. auf dem „Platz der Opfer des Nationalsozialismus“, dem „Odeonsplatz“ vor der Feldherrnhalle oder auch dem „Geschwister-Scholl-Platz“ vor der Universität. Hier wäre es angezeigt, rechtlichen Möglichkeiten seitens der Landeshauptstadt München zu prüfen, um diese Orte besser zu schützen.

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