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12. Juni 2024

Inklusivität und Vielfalt in städtischen Kampagnen – Reaktion auf Beschwerde des Behindertenbeauftragten

Die neue Plakat- und Social-Media-Kampagne des Personal- und Organisationsreferates der Landeshauptstadt München läuft unter dem Hashtag „#nurgemeinsam“. Neun verschiedene Plakatmotive mit städtischen Mitarbeitenden sollen aufzeigen, wie offen und inklusiv die Landeshauptstadt München als Arbeitgeberin ist. Die zentrale Botschaft lautet: „Weil Vielfalt Münchens Zukunft ist“.

Der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt München hat in einem Schreiben an den Oberbürgermeister darauf hingewiesen, dass Menschen mit Behinderungen in dieser Kampagne nicht repräsentiert sind und zu Recht kritisiert, dass keine Person mit einer erkennbaren Beeinträchtigung abgebildet wurde. Zudem spiegeln alle abgebildeten Menschen auch nach äußerlichen Kriterien nicht die Vielfalt der Münchner Bevölkerung und der Tätigkeiten bei der LHM wider.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister:

  1. Wie beabsichtigen Sie, auf die Beschwerde des Behindertenbeauftragten zu reagieren?
  2. Welche Maßnahmen plant die Stadt, um sicherzustellen, dass zukünftige städtische Kampagnen inklusiver gestaltet werden und auch Menschen mit Behinderungen angemessen repräsentiert sind?
  3. Welche Schritte werden unternommen, um die Vielfalt der Münchner Bevölkerung, einschließlich Menschen unterschiedlichen Alters, mit unterschiedlichem äußerem Erscheinungsbild und in verschiedenen Tätigkeitsbereichen, in städtischen Werbemaßnahmen besser widerzuspiegeln?
  4. Gibt es konkrete Pläne, wie die aktuelle Kampagne „nur gemeinsam“ ergänzt oder überarbeitet werden könnte, um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich gleichermaßen inkludiert fühlen?
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