Anfragen
7. Dezember 2022

Ist das Kreisverwaltungsreferat der Steigbügelhalter der Klima-Kleber?

Den Tageszeitungen war zu entnehmen, dass das Kreisverwaltungsreferat (KVR) den Klima-07Protestlern „aus eigenem Antrieb einen Versammlungsbescheid erlassen hat, nachdem es von
der Absicht erfahren“ hatte, dass am Montagmorgen in der Stadt wieder demonstriert werden
sollte. Dabei hat das Kreisverwaltungsreferat den Pressemeldungen zu Folge auch das Betreten
der Fahrbahn der Sonnenstraße gestattet. Gerade das Kreisverwaltungsreferat, dem die
Branddirektion zugeordnet ist, sollte wissen, dass die Sonnenstraße eine der
Hauptausrückstraßen der Hauptfeuerwache ist. Anders als bei einer Demo, die zumindest in
Bewegung ist, ist die Sonnenstraße durch die Klebe-Aktivisten komplett blockiert. Dies führt zu
Verzögerungen bei der ausrückenden Berufsfeuerwehr.

Gerade diese Genehmigung machte es den Einsatzkräften der Polizei nur schwer möglich, die
Versammlung aufzulösen und schneller einzugreifen.

Daher fragen wir Herrn Oberbürgermeister Reiter:

1. Wer hat die Versammlung wann beim KVR angezeigt?
2. Wenn es keine Anzeige gibt, wieso hat das KVR ohne Anzeige einen
Versammlungsbescheid erlassen?
3. Wird das KVR auch künftig Versammlungsgenehmigung für Klima-Kleber erlassen, wenn
es von deren Aktionen aus den Medien erfährt?
4. Hat das KVR von sich aus einen Versammlungsbescheid erlassen, weil es die Zwecke der
Versammlung politisch mitträgt?
5. Hat das KVR diesen Versammlungsbescheid mit Auflagen, von denen es annehmen
musste, sie werden ohnehin nicht eingehalten, deshalb erlassen, um von der
Strafbarkeit zur Ordnungswidrigkeit des Fehlverhaltens zu gelangen? Wenn ja, wie ist
dies mit der Neutralität der Versammlungsbehörde zu vereinbaren?
6. Darf das Versammlungsbüro Zwecke einer Versammlung überhaupt werten, solange sie
nicht unberechtigt sind im Sinne von Art. 1 Abs. 2 BayVersammlG?
7. Wie oft hat das KVR in der Vergangenheit Versammlungsankündigungen, von denen es
irgendwie erfahren hatte, von sich aus verbescheidet?
8. Darf aufgrund dieses Präzedenzfalls die Anzeigepflicht gem. Art. 13 BayVersG zukünftig
so verstanden werden, dass es für alle erlaubten Versammlungen, egal mit welchem
Zweck, künftig ausreichend ist, dass das KVR irgendwie von einer Versammlung Kenntnis
erlangt?
9. Wie es ist zu begründen, dass Bürgerinnen und Bürger oft wochenlang auf Bescheide
warten und eine nicht angezeigte Versammlung auf Initiative des KVRs genehmigt wird?
10. Ist es zutreffend, dass die Polizei durch die Genehmigung gehindert wurde, die KlimaKleberei schnell aufzulösen?
11. Wie bewertet das KVR die Sicherheitsvorkehrungen und die Risiken solcher
Veranstaltungen?
12. Wie bewertet der Oberbürgermeister den Umstand, dass zahlreiche Pendler und der
Wirtschaftsverkehr damit stundenlang im Stau standen und wichtige Termine somit
verpasst haben?

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