Anträge
14. August 2025

Jahresabschlussprüfungen

Die Beauftragung von Wirtschaftsprüfern zur Jahresabschlussprüfung der städtischen Eigenbetriebe durch die Werkausschüsse erfolgt in der Regel künftig einmal für fünf Jahre.

Begründung:

Die Jahresabschlüsse der städtischen Eigenbetriebe werden von Wirtschaftsprüfern geprüft. Es gilt die Regel, dass der Wirtschaftsprüfer nach fünf Jahren zu wechseln ist. Dazu wird ausgeschrieben und ein Wirtschaftsprüfer ausgewählt. Jährlich wird dann über die konkrete Durchführung der Jahresabschlussprüfung mit dem ausgewählten Wirtschaftsprüfer im zuständigen Ausschuss entschieden. Es würde genügen, diesen Wirtschaftsprüfer mit einem Stadtratsbeschluss dann gleich für die nächsten fünf Jahre zu beauftragen und somit einen kleinen Teil zum Bürokratieabbau beizutragen.

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