Kaffeegenuss an der Isar
Die Stadtverwaltung stellt dem Stadtrat dar, ob und unter welchen Voraussetzungen sog. „Coffeebikes“ entlang der Isar eingesetzt und betrieben werden können.
Begründung
Wie der Bayerische Rundfunk vor kurzem berichtet hat, bestehen an der Isar aktuell widersprüchliche Regelungen hinsichtlich sog. „Coffeebikes“ und „Waffeleisfahrräder“.[1] Während der Eisverkauf an der Isar durch Waffeleisfahrräder aufgrund eines Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.06.2018[2] erlaubt ist, ist es den Inhabern von Coffeebikes verboten, Kaffee an die Erholungssuchenden zu verkaufen.
Gerade bei schönem Wetter strömen die Bürgerinnen und Bürger an die Isar und nutzen den Fluss und die Auen zur Erholung. Die Stadt soll prüfen, ob der Betrieb von Coffeebikes zum Verkauf von Kaffee entlang der Isar möglich und zulässig ist. Dies könnte neben dem kulinarischen Mehrwert auch einen kleinen Beitrag zur Müllvermeidung leisten, da einzelne Betreiber den Kaffee nur im Glas, das nach Gebrauch in einer Gastro-Küche gespült wird, oder im Mehrwegbecher, dem Münchner RECUP, anbieten. Die Coffeebikes sollen in Vorbildfunktion für die Erholungssuchenden und zum Schutz der natürlichen Boden- und Vegetationsflächen nur die befestigten, asphaltierten Wege benutzen.
Das Kreisverwaltungsreferat als zuständiges Referat für die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen in städtischen Grünanlagen hat bereits 2019 mitgeteilt, dass die Voraussetzung hierfür stets das Einverständnis des Grundeigentümers – in diesem Falle nahezu ausschließlich des Baureferates sei. Das Baureferat stimmte 2019 der Genehmigung von mobilen Eisfahrrädern im Isar-Hochwasserbett grundsätzlich zu. Ebenfalls sah das Referat für Stadtplanung und Bauordnung keine direkte Betroffenheit der landschaftsschutzrechtlichen Schutzzwecke durch Waffeleisfahrräder. Auch aus Sicht der Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferates
war der Betrieb von Eisfahrrädern zum Verkauf von Speiseeis in der Waffel grundsätzlich nicht ausgeschlossen.[3] Weshalb dies bei Coffeebikes anders sein sollte, ist nicht ersichtlich.
Im Falle einer Ablehnung dieses Antrages bitten wir die entsprechenden Stellen zu begründen, weshalb beim Kaffeeverkauf durch Coffeebikes ein anderer Maßstab anzusetzen ist.
[1] https://www.br.de/nachrichten/bayern/behoerdenposse-eisverkauf-an-der-isar-erlaubt-kaffee-verboten,TjbQfCn.
[2] StR-Antrag 14-20 / A 04160.
[3] https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/5499291.