Anträge
7. August 2025

Keine Blockade von Behindertenparkplätzen durch Fahrräder und Elektroscooter

Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die seitlichen Flächen neben Behindertenparkplätzen freigehalten werden. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen das ungehinderte Ein- und Aussteigen zu ermöglichen.

 

Begründung:

An Behindertenparkplätzen ist immer wieder zu beobachten, dass auf dem angrenzenden Gehweg Fahrräder, E-Roller und andere Zweiräder abgestellt werden. Für die betroffenen Autofahrer – sei es am Steuer oder als Beifahrer – entsteht dadurch eine unzumutbare Situation: Sie können vielfach die Türen ihres Fahrzeugs nicht öffnen, da diese durch die abgestellten Zweiräder blockiert sind. Damit wird der Zweck des Behindertenparkplatzes faktisch zunichtegemacht.

Die Stadt sollte dieser Entwicklung entgegenwirken – etwa durch eine städtische Satzung, die das Abstellen von Zweirädern im Bereich der seitlichen Freiflächen neben Behindertenparkplätzen auf dem Gehweg untersagt. Dieses Verbot sollte gegebenenfalls durch eine farbliche Markierung auf dem Gehwegrand deutlich gemacht werden.

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