Pressemitteilungen
17. Januar 2019

Keine kommunalen Alleingänge bei der Seenotrettung

Die Landeshauptstadt München kommt ihrer humanitären und vertraglichen Verpflichtung zur Aufnahme Geflüchteter nach. Die Verteilung erfolgt deutschlandweit nach dem Königsteiner Schlüssel und die Zuweisung von Geflüchteten durch die Regierung von Oberbayern. Die Flüchtlingssituation im Mittelmeer kann und wird nicht gut geheißen, weshalb auch grundsätzlich die Aufnahme im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt wird. Oberste Leitlinie ist für uns: zur Lebensrettung ist jeder Mensch verpflichtet, auch wenn sich jemand leichtsinnig, fahrlässig oder sogar absichtlich in Lebensgefahr gebracht hat.

Selbstverständlich wird die Landeshauptstadt Geflüchtete im Zusammenhang mit einer Seenotrettung im Mittelmeer gemäß der Zuteilung durch die Regierung von Oberbayern in den Einrichtungen in München aufnehmen. Dieses ist auch in der Vorlage des Sozialreferates so ausgeführt.

Stadtrat Marian Offman, sozialpolitischer Sprecher: Die CSU-Fraktion hat im Sozialausschuss für die Vorlage des Sozialreferates gestimmt und gegen die Änderungsanträge der SPD und der Grünen. Die beiden Änderungsanträge sind ein Appell an die Weltpolitik und werden nichts an der schlimmen Situation der Menschen auf der Flucht über das Mittelmeer ändern. Schwierig ist, dass diese Änderungsanträge auch so interpretiert werden könnten, als dass die Landeshauptstadt nicht alles erdenklich Mögliche unternehmen würde um zugewiesene Geflüchtete aufzunehmen oder sogar einen Einfluss auf den Umgang mit der oftmals schlimmen Situation auf dem Mittelmeer hätte. Die CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat will nichts suggerieren, was wir nicht halten können. Viele meiner Stadtratskollegen, wie auch ich selbst, leisten ehrenamtliche Unterstützung für Geflüchtete. Für uns stellt sich die Frage deshalb erst gar nicht, ob und wie viele der am Mittelmeer geretteten Flüchtlinge aufgenommen werden, da diese Verteilung gesetzlich eindeutig geregelt ist und wir dazu stehen.“

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