Kinderbetreuung in München – gewerbliche Träger mit Betrauungsakten in die städtische Betreuungsfamilie einbeziehen
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, dem Stadtrat ein Konzept vorzulegen, bei dem gewerbliche Träger der Kinderbetreuung stadtteildifferenziert mittels eines Betrauungsaktes die Kinderbetreuungsaufgaben für die Landeshauptstadt München übernehmen. Dem Stadtrat ist dabei darzustellen, in welchen Stadteilen derzeit die „staatliche Kinderbetreuungsaufgabe“, welche eine Betrauung im Sinne einer „Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (DAWI) in Sinne des Europarechts erlaubt, nicht vollständig erfüllt wird, damit eine binnendifferenzierte Bedarfsermittlung erfolgen kann.
Begründung
Die Möglichkeit DAWIs europarechtskonform auszuweisen, liegen immer dann vor, wenn staatliche Aufgaben nicht oder nur ungenügend bzw. defizitär erfüllt werden können. Für die Erfüllung solcher Aufgaben, zu denen die Kinderbetreuung auch gehört, kann die Landeshauptstadt München mittels sogenannter Betrauungsakte, EU-wettbewerbsrechtskonform privatgewerbliche Träger mit der Kinderbetreuung beauftragen. Diese Praxis des Betrauungsaktes ist in der Stadt nicht unbekannt, wird er bspw. im Bereich des ÖPNV oder der München Klinik angewandt. Somit könnte die Stadt, die zu erbringenden Leistungen definieren und mit den Trägern detailscharf verhandeln. Dies muss nicht zu 100% Deckung der Kosten führen, jedoch entfiele das Verbot einer „Förderung“ privater Gewinne, da diese, wie beim ÖPNV oder der München Klinik in den Betrauungsakt eingepreist werden können. Eine verträgliche KITA-Gebühr auch für die Eltern, welche ihre Kinder, mangels ausreichender städtischer Plätze, in die Obhut privat-gewerblicher Träger geben müssen, wäre somit erreichbar. Durch eine Analyse der Daten zur Versorgungslage in den Stadtteilen ist es möglich, die Bedarfe eindeutig und detailscharf zu ermitteln. Die für die Umsetzung des Defizitausgleichsverfahrens benötigten Stellen und jene im Stadtjugendamt, zur zusätzlichen Berechnung der vielen Anträge auf wirtschaftliche Jugendhilfe, könnten für die Verhandlungen mit den Trägern zielführender eingesetzt werden.