Kindeswohl ohne Umwege
Am 19.07.2022 konnte man in der Süddeutschen Zeitung einen Artikel lesen, in dem es um den Verdacht von Kindswohlgefährdung ging. Ein aufmerksamer Bürger wurde laut Zeitungsbericht wie Buchbinder Wanninger mit den Worten „leider nicht zuständig“ weitergeschickt. Wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre, könnte man einfach mit dem Kopf schütteln und es „bleiben lassen“. Für eine solche Meldung bedarf es Courage und man muss dankbar sein, dass es Menschen gibt, die Hinschauen! Eine Antwort an den aufmerksamen Beobachter, mit der Bitte, die Sachlage an den korrekten Adressaten anzubringen, dauert wohl nicht länger als eine Weiterleitung an die richtige (Polizeidienst)Stelle.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister:
- Gibt es eine Dienstanweisung, die das oben beschriebene Vorgehen rechtfertigt? Worauf basiert diese Dienstanweisung und ist sie zeitgemäß?
- Wie oft kommen in der Praxis besagte Meldungen im Jugendamt an?
- Bedeutet eine direkte Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen (Jugendämter anderer Regionen, Polizei) außerhalb der Münchner Stadtverwaltung wirklich eine unzumutbare Mehrarbeit?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um das Vorgehen für Meldungen über Kindswohlgefährdung in der Zukunft zu optimieren und die richtigen Stellen einzubinden?