Anträge
13. November 2025

Konsequentes Handeln bei Betteln und wildem Campieren

Die Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert, bei Bürgerinnen und Bürgern aus der Europäischen Union (EU), die ihren Lebensunterhalt durch Betteln bestreiten und über Monate wiederholt im öffentlichen Raum campieren, den Verlust der EU-Freizügigkeit festzustellen und in der Folge eine Ausreise anzuordnen.

Begründung

Ein Blick in die Presse und in Anträge und Anfragen der Bezirksausschüsse zeigt, dass das Thema Obdachlosigkeit und Bettenlager im öffentlichen Raum die Bürgerinnen und Bürger beschäftigt und belastet.[1]

Nach eigenen Angaben des Sozialreferates zeigen Maßnahmen wie Aufsuchen durch Streetwork-Teams, Angebote von Schlafplätzen in Einrichtungen oder regelmäßige Räumungen keine Wirkung. Das Kreisverwaltungsreferat sieht keine Notwenigkeit seine Verfahrensabläufe und Möglichkeiten, bezüglich Vorgaben zur Meldepflicht und zur EU-Freizügigkeit, zu überarbeiten. Bis heute wurde unser Antrag vom 11.11.2024 „Auch Freizügigkeit hat Verpflichtungen“ nicht zufriedenstellend bearbeitet. Unsere Bitte vom 05.06.2025, die Angelegenheit im Stadtrat zu behandeln, wurde bis heute nicht beantwortet.

Die Voraussetzungen für die EU-Freizügigkeit umfassen den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer gültigen Krankenversicherung, um den Lebensunterhalt eigenständig zu sichern, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Menschen in Obdachlosigkeit, die auf Betteln angewiesen sind, erfüllen diese Voraussetzungen faktisch nicht.

Die Notwendigkeit des Handelns liegt im Interesse aller Beteiligten.

Für Menschen aus EU-Ländern sollte ein Leben im öffentlichen Raum in München, gerade in der kommenden kalten Jahreszeit, ohne gesetzlichen Anspruch auf soziale und finanzielle Unterstützung aus dem deutschen System, keine Alternative zu ihrer Heimat sein. Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen zu ermöglichen.

Die Armut dieser Personengruppe können wir nicht in Deutschland bekämpfen, vielmehr verstetigen wir mit den aktuellen Vorgehensweisen die Methodik von illegalen Machenschaften.

Die Bürgerinnen und Bürger in München haben ein Recht auf eine saubere Nachbarschaft und das subjektive Gefühl von Sicherheit. Dazu gehört unter anderem auch das Wissen, dass die Menschen, die sich dauerhaft im Stadtgebiet aufhalten, ordnungsgemäß gemeldet oder registriert sind.

[1] https://www.tz.de/muenchen/stadt/hadern-ort43352/muenchen-das-schlaf-lager-der-bettel-mafia-an-der-a96-94030678.html

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