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18. März 2025

Korruptionsverdacht im KVR II

Pressemitteilungen zufolge führte die Staatsanwaltschaft eine Razzia in der Ausländerbehörde wegen des Korruptionsverdachts durch und dies obwohl – laut der PM – das KVR dem Vernehmen nach selbst die Anzeige gestellt hatte und der Staatsanwaltschaft angeblich frühzeitig umfangreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt habe. Es soll ein Ermittlungsverfahren gegen fünf aktuelle und eine ehemalige Mitarbeiterin der Ausländerbehörde durchgeführt worden sein. Der Schaden für das Ansehen des KVR und der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns ist immens.

Dies gibt Anlass zu weiteren Nachfragen:

  1. Razzien sind unangemeldete Durchsuchungen, die in der Regel aufgrund eines richterlichen Beschlusses und dem Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts zur vorsorglichen Abwehr von weiteren Gefahren, wie auch einer Verdunklungsgefahr, durchgeführt werden.
  2. Warum wurde eine Razzia in der Ausländerbehörde durchgeführt?
  3. Ist dies nicht ungewöhnlich, dass bei einer Verwaltung eine Razzia durchgeführt wird?
  4. Waren die verdächtigten Mitarbeiter weiterhin bei ihrer Tätigkeit mit ihren Akten eingesetzt gewesen?
  5. Hätte das KVR nicht von sich aus der Staatsanwaltschaft alle Akten zur Verfügung stellen können?
  6. Welche Zeit ist zwischen Anzeige und Razzia vergangen?
  7. Welche Verantwortung hat die Leitung der Ausländerbehörde im Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen?
  8. Ist es zutreffend und durch ausreichende interne Kontrolle gewährleistet, dass die verdächtigten Mitarbeiter des KVR die einzigen sind, die an diesen mutmaßlichen Machenschaften beteiligt sind?
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