Kürzungen bei Zuschussnehmerinnen und Zuschussnehmern im Sozialbereich
In der Vollversammlung am 03.07.2024 wurde zur Stabilisierung des Haushalts beschlossen, einen Einsparbeitrag von 2,5 % auf Zuschussnehmerinnen und Zuschussnehmer auszuweiten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:
- Wurde das, für das Sozialreferat errechnete Einsparvolumen von 7.874.000 Euro, auf alle Zuschussnehmerinnen und Zuschussnehmern in einheitlicher Höhe umgerechnet oder Kürzungen individuell entschieden?
Wenn Kürzungen individuell entschieden wurden, weiter mit 2. ff.
- Welche Kürzungen wurden 2024 bei den Zuschussnehmern im Sozialbereich jeweils umgesetzt? (bitte tabellarisch)
absolut und prozentual von der Gesamtzuschusssumme
prozentual bzgl. der nicht zweckgebundenen Anteile der Förderung
Welche Zuwendungen aus anderen Budgets liegen jeweils vor/sind geplant im laufenden Jahr (Investitionszuschüsse, Existenzsicherung etc.)? - Handelt es sich um strukturelle Einsparungen, Verschiebungen von Ausgaben auf Folgejahre, Kürzungen im Angebot etc.?
- Welche Kriterien wurden bei der Festlegung der endgültigen Kürzungssummen herangezogen? Welche Gründe sprachen/sprechen für diese Kriterien?
- Mit welchen Zuwendungsempfängern wurde a) im Vorfeld über Höhe und Art der Einsparungen gesprochen und b) eine gemeinsame Lösung gefunden?
- Wann wurden die Zuschussnehmer über die Kürzungen informiert? Welche Reaktionen liegen dazu vor?
- Gibt es bereits eine Prognose über die Höhe des Konsolidierungsanteils für Zuschussnehmerinnen und Zuschussnehmer für das kommende Haushaltsjahr?