Lachgasverkauf mit Nebenwirkungen – Wie reagiert die Stadt auf Vermüllung und Gesundheitsgefahren rund um einen 24/7-Supermarkt in Moosach?
Aktuelle Berichterstattung[1] sowie zahlreiche Hinweise aus der Anwohnerschaft machen auf ein zunehmendes Problem im Umfeld eines 24/7-Supermarktes in Moosach aufmerksam. Vor Ort werden rund um die Uhr kleine und große Lachgasflaschen samt schwarzen Ballonen verkauft, die anschließend von Jugendgruppen direkt im öffentlichen Raum um den Laden herum konsumiert werden. Die Folgen sind deutlich sichtbar: auf den beigefügten Bildern sind leere Lachgasflaschen, schwarze Ballone und Verpackungen auf dem Geh- und Radweg, auf Parkplätzen sowie in angrenzenden Nebenstraßen, insbesondere in der Franz-Fihl-Straße, zu erkennen. Teilweise liegen die Behälter unmittelbar auf der Fahrbahn, in Parkbuchten oder Garageneinfahrten.
Nach Angaben von Anwohnerinnen und Anwohnern kommt es darüber hinaus regelmäßig zu Verschmutzungen durch Erbrochenes in unmittelbarer Nähe des Geschäfts sowie auf umliegenden Parkflächen als bekannte Nebenwirkung des Lachgaskonsums. Dies beeinträchtigt nicht nur das Sicherheits- und Sauberkeitsempfinden im Quartier, sondern stellt auch eine gesundheitliche Belastung dar.
Die geschilderten Zustände werfen ordnungsrechtliche, gewerberechtliche und abfallrechtliche Fragen auf. Wenn ein bestimmtes Warensortiment regelmäßig zu massiven Verunreinigungen im öffentlichen Raum führt, muss geprüft werden, ob und welche Handlungsoptionen der Stadt zur Verfügung stehen.
Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:
- Ist dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) die Problematik rund um den Verkauf von Lachgas in dem betreffenden Geschäft bekannt? Seit wann liegen entsprechende Beschwerden oder Erkenntnisse vor?
- Wurden durch KVR oder Polizei Kontrollen im Umfeld des Geschäfts durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Besteht rechtlich die Möglichkeit, den Verkauf von Lachgasflaschen im Rahmen gewerberechtlicher Auflagen einzuschränken oder zu untersagen, sofern eine nachweisbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegt?
- Kann der Verkauf von Lachgas, insbesondere in großen Gebinden, im Rahmen der Betriebserlaubnis mit Nebenbestimmungen versehen werden, etwa im Hinblick auf Verkaufszeiten, Alterskontrollen oder Mengenbeschränkungen?
- Ist es möglich, den Betreiber des Geschäfts ordnungsrechtlich zu verpflichten, im unmittelbaren Umfeld des Geschäfts für Sauberkeit zu sorgen, wenn das verkaufte Warensortiment regelmäßig zu spezifischem Müllaufkommen führt?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach Abfall- oder Straßenrecht, um gegen das wiederholte Zurücklassen der Lachgasflaschen und Ballone im öffentlichen Raum vorzugehen?
- Wurden Bußgeldverfahren gegen Verursacher oder den Betreiber eingeleitet? Wenn nein, warum nicht?
- Liegen dem Gesundheitsreferat Erkenntnisse über gesundheitliche Zwischenfälle oder Notfalleinsätze im Zusammenhang mit Lachgaskonsum in diesem Bereich vor?
- Wie bewertet die Stadtverwaltung die Situation aus Sicht des Jugendschutzes? Ist bekannt, ob Minderjährige Zugang zu den angebotenen Produkten haben?
- Welche kurzfristigen Maßnahmen plant die Stadt, um die Sauberkeit und Sicherheit im Umfeld des Geschäfts wiederherzustellen?
- Ist eine verstärkte Bestreifung durch das KVR oder die Polizei vorgesehen, um weitere Verunreinigungen und ordnungswidrige Zustände zu verhindern?
- Wie bewertet die Stadtverwaltung grundsätzlich den zunehmenden Verkauf von Lachgas als Konsumprodukt im Stadtgebiet?
[1] Vgl. Artikel „24-Stunden-Laden stört Anwohner in Moosach“ von Francesca di Maggio v. 13.02.2026 im Münchner Merkur sowie Artikel „Zu viel Lärm und Müll – Ärger um 24/7-Laden“ von Francesca di Maggio v. 14.02.2026 in der tz.