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6. Juni 2024

Läden sollen bis 22 Uhr öffnen dürfen: CSU/FW-Stadtratsfraktion fordert Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes

Einkaufen bis 22 Uhr und mehr verkaufsoffene Sonntage: Die CSU/FW-Stadtratsfraktion spricht sich im Rahmen der Debatte um ein Bayerisches Ladenschlussgesetz für eine Liberalisierung der geltenden Regelungen aus.  Ein entsprechendes Positionspapier wurde den Landtagsabgeordneten von CSU und Freien Wählern übermittelt.

Derzeit gilt in Bayern das Bundes-Ladenschlussgesetz aus dem Jahr 1956. Der Freistaat hat ein eigenes Bayerisches Ladenschlussgesetz angekündigt, um u.a. die im Koalitionsvertrag angekündigte Ausweitung der langen Einkaufsnächte umzusetzen. Die CSU/FW-Stadtratsfraktion setzt sich in diesem Zusammenhang für weitere Änderungen ein, die teilweise über die bisherigen Pläne hinausgehen. Dies betrifft insbesondere die Öffnungszeiten des Einzelhandels am Abend.

Folgende Punkte sollen geändert werden:

  • Einkaufen werktags von 6 bis 22 Uhr (derzeit 6 bis 20 Uhr)
  • bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, auch ohne besonderen Anlass (derzeit nur anlassbezogen möglich, mit großen rechtlichen Hürden)
  • zusätzliche verkaufsoffene Sonntage zu Großveranstaltungen wie Oktoberfest, IAA, Stadtgeburtstag, Frühlingsfest oder Fußball-EM

An sonstigen Sonn- und Feiertagen soll der Einzelhandel geschlossen bleiben. Eine Ausnahme für Souvenirläden wird von der CSU/FW-Fraktion ausdrücklich befürwortet. Es soll geprüft werden, ob der Verkauf von Souvenirs im Rahmen des geplanten Gesetzes bayernweit auch sonn- und feiertags erlaubt werden kann, um den Tourismus zu stärken und den jetzigen Flickenteppich kommunaler Verordnungen zu beseitigen.

Manuel Pretzl, Fraktionsvorsitzender der CSU/FW-Stadtratsfraktion: „Das Ladenschlussgesetz hat bald 70 Jahre auf dem Buckel. Klar, dass die Regelungen nicht mehr zeitgemäß sind. Wir begrüßen es daher sehr, dass der Freistaat das Thema Ladenschluss anpackt. Als Münchner CSU/FW-Fraktion möchten wir die Sichtweise unserer liberalen Großstadt einbringen. Ladenbesitzer sollen künftig bis 22 Uhr öffnen dürfen, wenn sie das möchten. Das gilt für Supermärkte genauso wie für alle anderen Einzelhändler. Die Lebensmodelle der Menschen sind flexibler geworden und damit auch ihr Einkaufsverhalten. Wer nach 20 Uhr einkaufen möchte, kann das auch heute schon tun – nur eben nicht im lokalen Einzelhandel, sondern online. Auch Lebensmittel kommen dann per Lieferdienst. Das ist ein Nachteil für die Händler vor Ort, die wir aber brauchen, um unsere Stadt lebendig zu halten. Viele Händler würden gerne auch mit Veranstaltungen am Abend dazu beitragen und brauchen dafür flexiblere Regeln. Gleichzeitig müssen wir auch an die Beschäftigten im Einzelhandel denken. Eine generelle Öffnung an Sonntagen lehnen wir ab.“

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