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2. April 2025

Landwirtschaft im Münchner Nordosten erhalten – Verfahren zum geplanten Landschaftsschutzgebiet „Moosgrund“ stoppen

Das Referat für Klima- und Umweltschutz stoppt das Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets „Moosgrund“ im Münchner Nordosten. Der Stadtrat beschließt keine entsprechende Schutzgebietsverordnung.

Begründung

Die Landwirtschaft im Münchner Nordosten leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Münchner Bevölkerung mit regionalen Lebensmitteln. Das Landschaftsbild ist seit Jahrhunderten landwirtschaftlich geprägt. Dessen Erhalt und Pflege hängen erheblich von funktionierenden landwirtschaftlichen Betrieben ab.

Die geplante Ausweisung des geplanten Landschaftsschutzgebiets „Moosgrund“ setzt die Betriebe vor Ort zusammen mit der von der grün-roten Stadtratsmehrheit vorangetriebenen Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) weiter unter Druck. Erhebliche Einschränkungen entstehen sowohl bei der laufenden Bewirtschaftung der Flächen als auch, im Fall einer Fortsetzung der SEM, bei der perspektivisch notwendigen Verlagerung von Betriebsgebäuden und -flächen, für die die verbleibenden Flächen im Münchner Nordosten bei einer Unterschutzstellung dann auch nicht mehr herangezogen werden können. Der weitere Fortbestand der noch verbleibenden Betriebe wäre somit akut gefährdet.

Gleichzeitig ist die ernsthafte Verfolgung der im Entwurf für die Schutzgebietsverordnung enthaltenen Schutzzwecke schon jetzt anzuzweifeln. So hat die Stadtratsmehrheit gerade erst im März 2025 die Forderung an den Regionalen Planungsverband beschlossen, auf Flächen des geplanten Landschaftsschutzgebiets ein Vorranggebiet Windenergie auszuweisen – ein eklatanter Widerspruch zu den Schutzzwecken der „Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds“ und der „besonderen Bedeutung für die Erholung“ im Gebiet. Im Fall der Moosschwaige im Münchner Westen hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung selbst festgestellt, dass dort Landschaftsbild und Erholungsfunktion durch Windenergieanlagen beeinträchtigt würden.

Zudem gibt es kaum wirksame und durchsetzbare Maßnahmen, um die Erholungs- und Freizeitnutzung angesichts der von Grünen und SPD angestrebten bis zu 30.000 neuen Einwohner im SEM-Gebiet verträglich abzuwickeln.

Die geltenden bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen bieten in Kombination mit den bereits jetzt geschützten Landschaftsbestandsteilen sowie einer funktionierenden Landwirtschaft einen völlig ausreichenden und gut bewährten Schutz für das Gebiet im Münchner Nordosten.

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