Lobby für die Fußgänger stärken – Fußgängerbeauftragte/n einsetzen!
Der Fußverkehr in München hat eine große Bedeutung für die Verkehrsentwicklung und dennoch stand das Thema in der Vergangenheit, von Seiten der Grün/Roten Regierung, nicht im Fokus. Die Rechte der Fußgängerinnen und Fußgänger werden nicht in ausreichendem Maße berücksichtig. Deshalb fordert die CSU-Fraktion im Münchner Stadtrat die Schaffung und Einrichtung einer eigenen Position „Fußgängerbeauftragte/r“ im Mobilitätsreferat.
Die Hansestadt Hamburg hat seit Oktober 2020 eine Fußgängerbeauftragte eingesetzt, deren Aufgaben darin bestehen, Fußverkehrskonzepte zu entwickeln, Verkehrs- und Freiraumplanungen hinsichtlich der Belange des Fußverkehrs und der Barrierefreiheit zu prüfen, technische, fachliche und finanzielle Grundlagen zum Thema Fußverkehr zusammenzustellen und Ansprechpartnerin für Fachbehörden, Politik und Interessenverbänden zu Fußverkehrsthemen zu sein.
Wichtig bei all den konzeptionellen Erwägungen und konkreten Umsetzungsplanungen wird die aktive Bürgerbeteiligung sein, um mit den Bürgerinnen und Bürgern zu planen, nicht aber an ihren Belangen vorbei. Eine integrative und inklusive Planung ist im Vorfeld von Maßnahmen, die in den Straßenraum eingreifen, mit allen Beteiligten abzustimmen. Ebenso wichtig ist die Schaffung einer hohen Aufenthaltsqualität.