Mehr Gerechtigkeit bei Sozialwohnungen: CSU/FW-Fraktion fordert Wiedereinführung der Fehlbelegerabgabe
Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen in München ist groß und wer eine günstige städtisch geförderte Wohnung bekommt, bleibt dort oft sehr lange wohnen – auch dann, wenn sich seine Einkommenssituation verbessert hat. Um hier für mehr Gerechtigkeit zu sorgen, fordert die CSU/FW-Fraktion die Wiedereinführung der sogenannten Fehlbelegerabgabe. Damit wäre es möglich, dass Bewohner geförderter Wohnungen ab einer gewissen Einkommensgrenze einen Zuschlag zahlen, mit dem wiederum der soziale Wohnungsbau gestärkt wird.
Auf Bundesebene hat die SPD-Bauministerin jetzt eine solche Fehlbelegerabgabe gefordert und als Beispiel Hessen genannt, wo die Abgabe jährlich etwa 10 Millionen einbringt. Tatsächlich liegt die Zuständigkeit bei den Ländern, in München gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage für die Abgabe. Die CSU/FW-Fraktion fordert den Oberbürgermeister auf, sich mithilfe seiner Bundesparteikollegin an die Staatsregierung zu wenden und die Fehlbelegerabgabe zu ermöglichen. In Bayern gab es die Abgabe bis zum Jahr 2007, sie wurde dann wegen des Verwaltungsaufwands abgeschafft. Dieses Argument kann heute durch den Einsatz künstlicher Intelligenz entkräftet werden. Durch die moderne Technologie kann der Verwaltungsaufwand erheblich minimiert werden, was nicht nur die Effizienz steigert, sondern auch die Kosten für die Kommunen senkt.
Die Regelung in Hessen sieht vor, dass Bewohner von Sozialwohnungen ab dem Zeitpunkt eine Abgabe leisten müssen, in dem sie 20 Prozent mehr verdienen als für sozialwohnungsberechtigte Haushalte vorgesehen. 2021 lag die Quote der abgabepflichtigen Haushalte in Hessen bei 13 Prozent. Die Höhe der Abgabe ist gestaffelt: Die volle Fehlbelegungsabgabe zahlen Haushalte erst, wenn ihr Einkommen 80 Prozent über der festgelegten Grenze liegt. Die Abgabe bemisst sich aus der Differenz zwischen der aktuell gezahlten Sozialmiete und der ortsüblichen Vergleichsmiete.