Anträge
9. Oktober 2024

Mehr Sicherheit im Brennpunkt Alter Botanischer Garten

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Deutliche Stärkung des Kommunalen Außendienstes

Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, den Kommunalen Außendienst verstärkt im Bereich Alter Botanischer Garten einzusetzen, sowohl in der Früh-, der Spät- und der Nachtschicht auch von Oktober bis Mai. Entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen sind sicherzustellen. Der Kommunale Außendienst wird zur Selbstverteidigung mit sog. Elektroschockpistolen (sog. Distanz-Tasern) ausgestattet. Das KVR führt entsprechende Schulungen durch und stellt die Haushaltsmittel für Anschaffung und Schulung zur Verfügung.

 

  1. Stärkere Bestreifung durch die Polizei

Der Oberbürgermeister setzt sich beim Bayerischen Innenministerium dafür ein, dass die für den alten Botanischen Garten zuständige PI 16 personell so verstärkt wird, dass eine noch bessere Bestreifung des Alten Botanischen Gartens möglich wird.

Hilfsweise: Der Oberbürgermeister setzt sich beim Bayerischen Innenministerium dafür ein, dass auch Einheiten der Bereitschaftspolizei im Bereich des Alten Botanischen Garten eingesetzt und damit eine verstärkte Bestreifung möglich ist.

 

  1. In Bayern herrscht eine strikte Trennung zwischen polizeilichen Befugnissen (PAG) und Befugnissen der Sicherheitsbehörden nach dem Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (BayLStVG). Infolgedessen sind den Kommunalen Außendiensten bisher eingreifende Maßnahmen in der Regel nur sehr eingeschränkt erlaubt. Allerdings macht es Sinn, die Kompetenzen der Kommunalen Außendienste bedarfsgerecht zu erweitern, so wie es z.B. bereits bei ehrenamtlichen Naturschützern geschehen ist, die u.a. mit Vollzugs- und Eingriffsrechten ausgestattet wurden.

Der Oberbürgermeister setzt sich dafür ein, dass das BayLStVG den kommunalen Sicherheitsbehörden eingreifende Maßnahmen, die ihnen derzeit verwehrt sind, ermöglicht werden, wie z.B. Personalien zu erheben, Platzverweise zu erteilen und zu kontrollieren.

 

Begründung:

Trotz einer Taskforce, Maßnahmen zur Belebung und weiteren Maßnahmen zur Sicherheit wie Rückschnitt von Pflanzen und Videoüberwachung stellt sich im Sicherheitsbrennpunkt Alter Botanischer Garten keine Entspannung der objektiven und subjektiven Sicherheitslage ein. Beschwerden liegen weiterhin vor, Drogenhandel hält an, am 25. September 2024 erfolgte gar ein Tötungsdelikt an einem 57-jährigen Mann. Nicht nur in den Medien, sondern vor allem bei der Münchner Bevölkerung, ist inzwischen von einer „Angst-Zone“, einer „No-Go-Area“ die Rede. Die prekäre Lage im Alten Botanischen Garten ist ansonsten bekannt. Es müssen nun endlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um der dortigen Situation Herr und dem Ruf Münchens als der sichersten Millionenstadt gerecht zu werden.

Im Alten Botanischen Garten gilt die Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt München. Nach deren Generalklausel in § 2 Abs. 1 dürfen in Grünanlagen andere nicht gefährdet, geschädigt, … behindert oder belästigt werden. Nach § 2 Abs. 2 Ziffer 1 ist insbesondere das Betreiben gewerblicher Aktivitäten untersagt. Hierzu zählt unzweifelhaft der Drogenhandel, der zusätzlich gegen weitere Straf- und Ordnungsvorschriften verstößt. Für den Vollzug der Grünanlagensatzung ist die Landeshauptstadt München zuständig. Auf Initiative der CSU im Münchner Stadtrat im Jahr 2004 besteht seit 2017 ein Kommunaler Ordnungs- bzw. Außendienst (KAD).

 

 

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