Anfragen
2. November 2023

Mietenstopp

Der Herr Oberbürgermeister Reiter hat im Vorfeld der Bayerischen Landtagswahl öffentlich erklärt, dass er den für die Mieterinnen und Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften (neu unter dem einheitlichen Dach der Münchner Wohnen) bestehenden und auslaufenden fünfjährigen Mietenstopp verlängern möchte.

Die offensichtlich dem Landtagswahlkampf geschuldeten Erklärungen des Herrn Oberbürgermeister Reiter implizieren eine Reihe von Folgewirkungen.

Die Münchner Bevölkerung hat ein Recht darauf zu erfahren, welche möglicherweise negativen Folgen eine Verlängerung des Mietenstopps (evtl. Reduzierung bis Aufgabe der Klimaziele; evtl. Reduzierung der Wohnraum-Fertigungszahlen; etc.) haben kann bzw. haben wird.

Daher fragen wir den Herrn Oberbürgermeister:

  1. Wie hoch waren die Erlöse von GWG und Gewofag aus Mieterhöhungen der fünf Jahre vor dem 2019 beschlossenen Mietenstopp?
  2. Welche Einnahmeausfälle erwarten GWG und Gewofag bei einer Verlängerung des Mietenstopps um weitere fünf Jahre?
  3. Bedeutet der Mietenstopp auch den Verzicht auf Mieterhöhung nach einer erfolgten Sanierung?
  4. Welche Auswirkungen hätte eine Verlängerung des Mietenstopps auf die Zielvorgaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften hinsichtlich der energetischen Sanierung bei den Bestandsbauten?
  5. Wie finanzieren GWG und Gewofag die anspruchsvollen Ziele der energetischen Sanierung?
  6. Welchen Beitrag leistet die LH München allen Mieterinnen und Mietern, die nicht bei der GWG und Gewofag wohnen, bei Mieterhöhungen?
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