Möglichkeit der Parkgenehmigungen für Hebammen öffentlich bekannt machen
Die Landeshauptstadt München (LHM) startet eine breite Informationskampagne, bei der der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht wird, dass es freiberuflichen Hebammen möglich ist, zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit vor Ort eine Ausnahmegenehmigung zum Parken zu beantragen.
Begründung
Sozialen Diensten (Vereine/ Verbände/ Unternehmen) ist es möglich, einen so genannten „Parkausweis für Soziale Dienste“ zu beantragen, wenn Sie für ihre Tätigkeit in der Pflege hilfsbedürftiger Personen auf Parkerleichterungen angewiesen sind[1]. Auch Angehörige, die bei nachgewiesener und regelmäßiger Betreuung eines im Lizenzgebiet gemeldeten und pflegebedürftigen Angehörigen tätig sind, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen[2].
Nach den für LHM bindenden Anwendungshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration hierfür gelten auch Hebammen und Entbindungspfleger als soziale Dienste.
Angesichts mehrerer Bürgeranfragen zu diesem Thema und angesichts der wenig detaillierten Ausführungen auf den Seiten der LHM, auf denen die sozialen Dienste nicht näher konkretisiert werden, sollte dieses Faktum weiter bekannt gemacht werden.
Die Stadtratsfraktion CSU mit Freie Wähler ist der Überzeugung, dass freiberufliche Hebammen eine wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung und Betreuung von Familien spielen, insbesondere weil Hebammen in vielen Fällen schnell und flexibel handeln können müssen. Deshalb sollte ihnen auf jeden Fall bekannt sein, dass die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung besteht.
[1] https://stadt.muenchen.de/service/info/kommunale-verkehrsueberwachung/1072027/
[2] https://stadt.muenchen.de/service/info/kommunale-verkehrsueberwachung/1072045/