München – Heimat fürs Handwerk IV Kein Dieselfahrverbot für Handwerksbetriebe
Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird aufgefordert, eine dauerhafte und pauschale
Ausnahme für die Einfahrt mit Dieselfahrzeugen für Handwerksbetriebe innerhalb und
außerhalb der Stadt zu schaffen.
Begründung
Das kürzlich bekanntgegebene Dieselfahrverbot für Diesel Euro 4 und schlechter ab
01.02.2023 und für Diesel Euro 5 ab Oktober 2023 wird spätestens ab 01.04.2024 für
zahlreiche Handwerksbetriebe und letztlich auch für die Kundinnen und Kunden zum Problem,
sobald die Ausnahmeregelungen entfallen. Dann nämlich ist eine Einzelfallentscheidung nötig,
ob die Einfahrt weiterhin gewährt wird, oder nicht. Viele Handwerksbetriebe werden den
Aufwand scheuen und sich vom Standort München zurückziehen oder diesen, wenn von
außerhalb kommend, schlicht nicht mehr bedienen. Das ist heute schon aufgrund anderer
Gründe eine spürbare Tendenz. Deshalb muss es eine langfristige Lösung für die
Handwerksbetriebe geben, die ihnen auch weiterhin die Einfahrt in die Stadt gewährt, auch
wenn der Lieferwagen nicht den neuesten Abgasnormen entspricht.