München – Heimat fürs Handwerk VIII Handwerksbetriebe schützen durch Bauleitplanung
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten zu prüfen, ob und wie mit
städtebaulichen Satzungen Handwerksbetriebe in den inneren Münchner Stadtvierteln vor
Vertreibung geschützt werden können, zum Beispiel mit flächenhafter Festsetzung der
Nutzungsart Mischgebiet oder Urbanes Gebiet.
Begründung
In den inneren Münchner Stadtvierteln, Altstadt-Lehel und Innenstadtrandgebiete gibt es seit
jeher eine lebendige Nutzungsmischung. Zu dieser Mischung gehören auch Handwerks- und
Gewerbetriebe unmittelbar neben Wohnnutzungen. Leider entstehen dort immer wieder
Nutzungskonflikte. Die Stadt München sollte ein Interesse haben am Erhalt und Fortbestand
dieser Nutzungen.