Anträge
27. Mai 2024

München setzt sich für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige ein

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung schnellstmöglich für ein Verkaufsverbot von Lachgas (eigentlich ein Narkosemittel) an Minderjährige einzusetzen.

Begründung

Es häufen sich sowohl mediale Berichte als auch die Aussagen von besorgten Eltern, dass frei verkäufliches Lachgas von Jugendlichen als Partydroge missbraucht wird. Das Gas fällt in Deutschland „nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und kann zum Beispiel in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt gekauft werden.“[1] Dabei ist die extensive Nutzung von Lachgas mit erheblichen gesundheitlichen Risiken behaftet[2]. Eine schnelle Reaktion und ein Verbot des Verkaufs an Jugendliche und wenn möglich auch in deren Nähe sind deshalb erforderlich.

[1] https://www.zdf.de/nachrichten/politik/lauterbach-lachgas-union-spd-verbot-jugendliche-100.html

[2] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/145866/Missbrauch-von-Lachgas-nimmt-zu

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