Anträge
2. Dezember 2025

Münchner Wohnen – entlasten

Der Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der Münchner Wohnen wird gebeten, bei der Münchner Wohnen alle vom Aufsichtsrat, der Geschäftsführung und des Münchner Stadtrates beschlossenen Mehraufgaben zu ermitteln und aufzulisten.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung soll mit seiner Fachexpertise unterstützen. Anschließend sind diese Mehraufgaben auf ihre Notwendigkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu streichen.

Begründung

Die Münchner Wohnen gerät immer wieder in die Kritik, da sie Aufgaben und Angebote übernimmt, die nicht originär die Aufgabe einer Wohnungsbaugesellschaft sind. Dazu gehören soziale Angebote (Mieter- und Konfliktberatungen), wie auch höhere Standards bei Aufzügen, Dachterrassen, Barrierefreiheit usw..
Andere Maßnahmen hingegen mögen weniger essenziell sein und eventuell mit höheren Kosten für die gesamtstädtische Gesellschaft und damit letztlich auch für die Mieter einhergehen.

Das Ziel muss es sein, einen leistungsfähigen Wohnungsbestandshalter der Stadt München zu haben, der weiter preisgünstige Mieten bei einem guten Bauzustand anbieten kann.

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