Anträge
2. Dezember 2025

Münchner Wohnen – Hebung von Baurechtsreserven

Der Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der Münchner Wohnen wird gebeten, die an die Münchner Wohnen übertragenen Grundstücke hinsichtlich der vorhandenen Baurechtsreserven zu untersuchen.
Dabei sind die Baurechtsreserven darzustellen und ein Zeitplan zur Umsetzung mit Bebauung von preisgünstigen Wohnungen zu erarbeiten.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung soll die Münchner Wohnen mit seiner Fachexpertise unterstützen.

Begründung

Durch die Übertragung von Grundstücken und die Ausübung von Vorkaufsrechtsfällen aus der Vergangenheit hat die Münchner Wohnen einige Grundstücke und Bauensembles erhalten. Voraussichtlich schlummern dort noch einige Baurechtsreserven.
Wir gehen davon aus, dass über die Hebung dieser Reserven in München mehrere hundert preisgünstige Wohnungen entstehen können.
Deshalb ist eine Darstellung mit Zeitplan zur Hebung dieser Baurechtsreserven umgehend zu erstellen und dem Stadtrat vorzulegen.

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