Anträge
23. Februar 2026

„Museum mit Hund“ – Kulturstadt mit Herz für Mensch und Tier

Die Landeshauptstadt München (LHM) prüft und erprobt im Rahmen eines Pilotprojekts die Öffnung ausgewählter städtischer Museen für Besucherinnen und Besucher, die ihre Hunde mitbringen möchten. Das Mitführen von Hunden soll unter Einhaltung bestimmter Auflagen (Leinenpflicht, Haftung, Hygieneauflagen) an festgelegten Tagen – außerhalb von Wochenenden, Feiertagen und der bayerischen Schulferien – ermöglicht werden.

Begründung

Die gesellschaftliche Rolle von Haustieren, insbesondere von Hunden, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt. Sie sind für viele Menschen treue Begleiter, emotionale Stütze und Teil des familiären Alltags.

Gerade für ältere oder alleinstehende Bürgerinnen und Bürger spielt der Hund eine zentrale Rolle für soziale Kontakte und Lebensqualität. Häufig sind Hunde jedoch ein Grund, warum diese Menschen auf kulturelle Teilhabe verzichten müssen – etwa, weil der Hund nicht allein bleiben kann und Haustiere in Museen bislang nicht zugelassen sind. Dadurch kann der Hund unbeabsichtigt zum sozialen Hindernis werden, obwohl er zugleich wichtige Nähe und Lebensfreude schenkt.

Ein haustierfreundliches Museumsangebot würde älteren und alleinstehenden Menschen ermöglichen, ihr kulturelles Leben aktiver zu gestalten, ohne sich von ihrem vierbeinigen Begleiter trennen zu müssen. Damit leistet die Stadt einen Beitrag zur sozialen Teilhabe, Inklusion und Lebensqualität, wie ein vergleichbares Konzept im Athener National Museum of Contemporary Art (EMST) bereits erfolgreich zeigt. Das Münchner Projekt könnte darüber hinaus neue Besuchergruppen erschließen und die Attraktivität städtischer Museen erhöhen, das Bewusstsein für Tierwohl und Verantwortung gegenüber Haustieren als kulturelles Thema stärken, zur Profilierung Münchens als moderner, weltoffener Kulturstadt beitragen und das bestehende Angebot tierfreundlicher Freizeitorte wie Freilichtmuseen und den Tierpark Hellabrunn sinnvoll ergänzen.

Ein Regelwerk (z. B. zu Leinenpflicht, Zutrittszonen, Hygiene) ist durch die beteiligten Museen zu erarbeiten. Das Angebot gilt ausdrücklich nicht an stark frequentierten Tagen (Wochenenden, Feiertagen, Schulferien).

Teilen
nach oben