Anfragen
15. April 2025

Nachfrage zur Antwort des Stadtschulrats auf den Antrag „Martinsfest an städtischen Kindertagesstätten als Martinsfest feiern“

Die CSU-FW-Stadtratsfraktion hat mit Antrag Nr. 20-26 / A 05222 beantragt, in städtischen Kindertagesstätten Feiern anlässlich des Martinstags in Zukunft wieder als Martinsfeier bzw. Martinsumzug und nicht als „Lichterfest“ o.ä. zu bezeichnen.

Auf diesen Antrag antwortete der Stadtschulrat: „In Kindertageseinrichtungen des Städtischen Trägers werden St.-Martins-Umzüge bzw. -Feiern oft nicht direkt an St. Martin, dem 11. November, durchgeführt, da an diesem Tag meist die Umzüge der örtlichen Kirchen stattfinden. Um hier keine Verwirrung in der Namensgebung zu schaffen, aber auch weil die Kinder der jeweiligen Kindertageseinrichtung im Rahmen der Partizipation den Namen des Umzugs selbst mitbestimmen dürfen, kann es sein, dass der Umzug auch Laternenumzug oder Lichterumzug o.ä. genannt wird. Auch erleichtert diese Betitelung des Umzugs die Teilnahme von nicht-christlichen Familien an diesem gemeinsamen Fest.“

Die CSU-FW-Stadtratsfraktion bekennt sich zur religiösen Vielfalt in München. Gleichzeitig lehnt sie jedoch jeden Versuch ab, christliche Feste umzubenennen und ihren Ursprung durch eine geänderte Namensgebung zu leugnen. Sankt Martin ist für Kinder unabhängig von Religions- und Konfessionszugehörigkeit bis heute ein Vorbild für Barmherzigkeit und Nächstenliebe.

Wir stellen daher Herrn Oberbürgermeister folgende Fragen:

  1. Hält der Stadtschulrat Münchner Eltern tatsächlich nicht für fähig, zwischen zwei Feiern mit gleicher Namensgebung zu unterscheiden, die einmal von der Kirche und mit einigen Tagen Unterschied dann von der städtischen Kindertagesstätte durchgeführt werden?
  2. An wie vielen Kindertagesstätten gab es konkret Beschwerden von nicht-christlichen Familien, die an einem Martinsfest zwar nicht teilnehmen würden, an einem ähnlich gestalteten Lichterfest hingegen aber schon?
  3. Was gilt für städtische Kindertagesstätten, in denen auch Feste anderer Religionen, wie beispielsweise das muslimische Zuckerfest, gefeiert werden – werden analog auch Maßnahmen getroffen, um Familien mit anderer oder keiner Religionszugehörigkeit die Teilnahme zu erleichtern, insbesondere wenn diese Feste (im Gegensatz zu den meisten Martinsfeiern) zu den regulären Betreuungszeiten stattfinden?
  4. Was bedeutet die Argumentation des Stadtschulrats für Ostern und Weihnachten – dürfen in Zukunft auch keine Weihnachts- oder Osterfeiern mehr unter diesem Namen in städtischen Kindertagesstätten stattfinden, um keine Verwirrung zu schaffen und nicht-christlichen Familien die Teilnahme zu erleichtern?
  5. Wie sollen nach Auffassung des Stadtschulrats beispielsweise der Dreikönigstag oder der Buß- und Bettag in München zukünftig benannt werden, damit auch nicht-katholische bzw. nicht-evangelische Lehrer damit einverstanden sind, an diesen Tagen dienst- bzw. unterrichtsfrei zu haben?
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