Neue Grundsteuer
Am 23.10.2024 hat der Stadtrat den Hebesatz für die Grundsteuer in München nach dem in Bayern geltenden sogenannten Flächenmodell beschlossen. In der Beschlussvorlage hatte die Stadtkämmerei unrealistische Berechnungsfälle, z.B. Einfamilienhaus in der Ludwigsvorstadt. Vertreter der grün-roten Rathausmehrheit haben den Vorwurf erhoben, dass das bayerische sogenannte Flächenmodell vor allem zu Lasten von Mietern zu höheren Grundsteuern führen würde.
Die allermeisten Wohnungsmietverträge dürften in München für Wohnungen im Geschosswohnungsbau bestehen, also relativ viel Wohnfläche, übereinander gestapelt auf einem Grundstück, planungsrechtlich bezeichnet mit hoher Geschossflächenzahl.
Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Auf welchen Flächen haben sich die höchsten Steigerungen der Grundsteuer ergeben?
- Wie hat sich die Grundsteuer entwickelt auf Flächen mit hoher Nutzungsintensität (wie in der Einleitung beschreiben)?