Anträge
25. Januar 2024

One in – two out

Der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung wird aufgefordert, dem Stadtrat Vorschläge
zu unterbreiten, welche – mindestens zwei – Verwaltungsvorschriften in eigener
Entscheidungshoheit bei Neueinführung einer neuen Verwaltungsvorschrift entfallen können.

Begründung

Überbordende Bürokratie, zahlreiche zusätzliche Regeln und Anforderungen führen dazu, dass
die Verwaltung sich selbst blockiert und die Bürgerinnen und Bürger darunter leiden. Es ist
demnach das Prinzip einzuführen, dass bei Einführung einer neuen Verwaltungsvorschrift in
eigener Entscheidungshoheit mindestens zwei andere Vorschriften entfallen müssen.

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