Park-Chaos bei E-Scootern und Leihfahrrädern beenden – Anbieter stärker in die Pflicht nehmen!
E-Scooter und Leihfahrräder sind für viele Menschen zu nützlichen Verkehrsmitteln geworden – doch noch immer gibt es viel zu oft Ärger um rücksichtslos geparkte Fahrzeuge. Gehwege und Zufahren werden blockiert, teilweise sogar Behindertenparkplätze zugestellt. Die CSU/FW-Fraktion beantragt daher heute strengere Regeln für die E-Scooter und will insbesondere die Anbieter verstärkt in die Pflicht nehmen.
Im Antrag der Fraktion wird gefordert, dass der Umgang mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen und Leihfahrrädern künftig im Rahmen der Sondernutzungsrichtlinie im öffentlichen Raum geregelt wird. Es sollen Höchstmengen von Fahrzeugen im Stadtgebiet und an einzelnen Standorten festgelegt werden. Ausleihe und Rückgabe soll nur noch an festen Standorten möglich sein. Rund um diese Bereiche sollen Abstellverbote gelten und diese auch konsequent technisch kontrolliert werden. Wird ein Fahrzeuge falsch geparkt, soll der Anbieter verpflichtet werden, es innerhalb einer bestimmten Frist umzuparken. Technisch könnte dies sogar so weit gehen, dass die App erkennt, wenn ein E-Scooter liegt statt steht, um dann das Signal an die entsprechende Firma zu senden, dass der Roller aufgestellt werden muss.
Mit einem zweiten Antrag zielt die CSU/FW-Fraktion speziell auf die Freihaltung von Behindertenparkplätzen statt. So soll auf Gehwegen neben Behindertenparkplätzen künftig das Abstellen von anderen Fahrzeugen – egal ob E-Scooter, Roller oder Fahrrad – verboten sein.