Anträge
17. Dezember 2024

Planungskosten sind Projektkosten

Planungskosten für städtische Vorhaben, die bei erforderlicher Bauleitplanung anfallen (zum Beispiel Gutachten), werden dem Projekt und dem Haushalt des jeweiligen Nutzerreferates zugeordnet.

Begründung

In der Sitzung des Planungsausschusses am 4.12.2024 hat sich herausgestellt, dass Planungskosten für die Bauleitplanung für den Siemens Sportpark (zum Beispiel Gutachten) vom Planungsreferat zum Haushalt anzumelden sind. Bei Bauleitplanung für private Planungsbegünstigte müssen diese solche Kosten tragen. Nach dieser Logik gehören solche Kosten bei städtischen Projekten in die gesamte Kostenkalkulation der jeweiligen Vorhaben.

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