Pragmatische Lösungen für das Laden von Elektrofahrzeugen durch Anwohner und Handwerker ohne eigene Stellplätze
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die zuständigen Referate zu beauftragen,
- ein Pilotprojekt zu entwickeln, das es Anwohnern und insbesondere Handwerksbetrieben ermöglicht, Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum über private Stromanschlüsse zu laden, sofern keine wohnortnahe Ladeinfrastruktur vorhanden ist;
- die bestehenden Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München (SoNuRL) dahingehend zu überprüfen und dem Stadtrat Vorschläge zu unterbreiten, wie praxisgerechte Ausnahmen rechtssicher ermöglicht werden können;
- insbesondere für das lokale Handwerk eine unbürokratische und rechtssichere Lösung zu entwickeln, die Investitionen in Elektromobilität nicht behindert.
Begründung
Die Förderung der Elektromobilität ist erklärtes Ziel der Landeshauptstadt München. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass insbesondere in dicht bebauten Stadtteilen erhebliche Hürden bestehen.
Aktuelle Fälle aus dem Münchner Osten verdeutlichen dies: Handwerksbetriebe, die in Elektrofahrzeuge und eigene Energieerzeugung investieren, sehen sich mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen konfrontiert, wenn sie ihre Fahrzeuge mangels Alternativen über private Stromanschlüsse laden.
Nach derzeitiger Auslegung der Bayerisches Straßen- und Wegegesetz sowie der städtischen Sondernutzungsrichtlinien ist eine solche Nutzung des öffentlichen Raums nicht genehmigungsfähig. Dies führt zu einem Zielkonflikt zwischen:
- politisch gewollter Elektromobilität
- und deren praktischer Umsetzbarkeit im Alltag
Gerade das Handwerk als Rückgrat der Münchner Wirtschaft ist auf funktionierende Rahmenbedingungen angewiesen. Wer in klimafreundliche Technologien investiert, darf nicht durch überzogene oder lebensfremde Regelungen ausgebremst werden.