Priorisierung für Einsätze städtischer Mitarbeiter in aktuellen Krisensituationen
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Referate werden beauftragt, in jeder Fachausschusssitzung dem Stadtrat in Form einer Bekanntgabe zu Personalabstellungen im Rahmen von PEIMAN-Einsätzen oder anderen Einsätzen in den aktuellen Krisenlagen (z.B. referatsintern) zu berichten und dabei auf folgende Fragen einzugehen:
- Wieviele Beschäftigte des Referats befinden sich aktuell in einem PEIMAN-Einsatz oder einem anderen Kriseneinsatz und können deshalb nicht oder nur eingeschränkt ihren eigentlichen Dienstaufgaben nachgehen (Darstellung in Personen und VZÄ).
- Welche Dienststellen im Referat können wegen einem PEIMAN-Einsatz oder einem anderen Kriseneinsatz ihre Aufgaben nicht oder nur eingeschränkt erledigen?
- Gibt es eine Schwerpunktsetzung bzw. bewusste Einschränkung von Aufgaben im Referat? Gibt es ein Priorisierungskonzept bzw. nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung?
Begründung
Die Landeshauptstadt sieht sich derzeit mit akuten Krisenlagen konfrontiert, welche den Einsatz städtischer Mitarbeiter nötig machen. Aufgrund der beschränkten Anzahl an städtischen Mitarbeitern muss sichergestellt werden, dass bereits laufende Projekte mit hoher Priorität, wie beispielsweise der Wohnungsbau, nicht dauerhaft unter dem Einsatz des Personals für kurzfriste Spezialeinsätze leiden. Der Stadtrat hat den Referaten die Stellen für die Erledigung bestimmter Aufgaben zur Verfügung gestellt. Deshalb sollte der Stadtrat immer aktuell über den Personaleinsatz in den Krisenlagen informiert sein, um ggf. steuernd eingreifen zu kommen, welche Aufgaben priorisiert werden und welche ggf. zurückgestellt werden können.