Anträge
31. März 2025

Quote reduzieren

Die Landeshauptstadt München erreicht bei der Regierung von Oberbayern eine Reduzierung der Erfüllungsquote zur Aufnahme von Geflüchteten.

Begründung

Nach dem Maßstab der Regierung von Oberbayern muss die Landeshauptstadt München für die Verteilung von ankommenden Geflüchteten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a DVAsyl die Quote von 31,6 % erfüllen. Von der jeweiligen Quote kann abgewichen werden, wenn angemessener Wohnraum nicht zur Verfügung steht (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 DVAsyl).

Ca. 23.000 Haushalte verfügen über einen Bescheid, der ihnen den Anspruch auf geförderten Wohnraum bestätigt, davon 2.000 Statuswechsler und 3.500 Ukrainer, die in Flüchtlings- oder Wohnungslosenunterkünfte leben. Lediglich 2.700 Wohnungen stehen pro Jahr zur Vergabe zur Verfügung.[1] Die Zahlen zeigen eindrücklich, dass die Voraussetzung „Fehlen von angemessenem Wohnraum“ seit langem vorliegt. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht, das Gegenteil ist der Fall, denn zusätzlich zu den mehreren 1.000 bestehenden Bettenplätzen, sollen die nächsten Jahre 3.000 weitere geschaffen werden. Und auch diese, zu den Bettenplätzen erwarteten Menschen, benötigen über kurz oder lang Wohnraum – der auf dem Münchner Stadtgebiet immer schwerer zu finden sein wird.

Reaktionen der Stadtbezirke auf Neuplanungen bzw. Errichtungen von Flüchtlings- und Wohnungslosenunterkünften und unzählige Anfragen von Menschen, die in München leben und eine bezahlbare Wohnung suchen, untermauern, dass die Landeshauptstadt schon lange an der Grenze der Möglichkeiten angelangt ist.

München leistet einen enormen und qualitativ hohen Beitrag bei der Betreuung und Integration von Geflüchteten, hierzu zählt gerade auch ein großer Anteil von vulnerablen Gruppen. Um diesem hohen Anspruch auch in Zukunft weiterhin gerecht zu werden und eine gute Integration gewährleisten zu können, ist Wohnraum und Infrastruktur unabdingbar. In der Vergangenheit hat es bereits Gespräche zwischen dem Oberbürgermeister und der Regierung von Oberbayern gegeben. Die dort lautenden Argumentationen, dass die Senkung der Verteilungsquote für die LHM eine Erhöhung der Verteilungsquoten für andere kreisfreien Städte und Kommunen innerhalb Oberbayerns nach sich zöge und dadurch keine Gleichbehandlung aller oberbayerischer Kommunen gegeben wäre oder dass München die Quote des Königsteiner Schlüssels nicht erfüllt, [2] werden der komplexen und dringenden Problemlage nicht gerecht. Die Landeshauptstadt München muss mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln die Höhe der Zuweisungen reduzieren.

[1] https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/chef-des-muenchner-wohnungsamts-im-az-interview-wollen-auf-keinen-fall-was-sich-soeder-vorstellt-art-1020734

[2] https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/8478621

 

Teilen
nach oben