Anfragen
16. Februar 2026

Radweg ohne Stadtratsbefassung?

Die Stadtverwaltung hat im Oktober 2025 einen Radfahrstreifen unter der Eisenbahnüberführung an der Rosenheimer Straße stadteinwärts markiert.[1] Ursächlich waren Anträge der Bezirksausschüsse 5 und 14. Das zuständige Mobilitätsreferat schreibt in der Antwort: „Bis zu dieser Erneuerung der Eisenbahnüberführung Rosenheimer Straße wird ein Radfahrstreifen auf dem rechten Fahrstreifen stadteinwärts auf der Rosenheimer Straße zw. Friedenstraße und kurz nach der Eisenbahnüberführung eingerichtet. Die Trennung des Radfahrtstreifen (sic!) durch bauliche Elemente zum mIV ist aufgrund brandschutzfachlicher Anforderungen nicht möglich. Die Umsetzung soll nach Beantwortung der BA-Anträge veranlasst werden.“[2]

Die Markierung wurde nach unseren Informationen ohne Beschluss der Bezirksausschüsse oder des Stadtrats aufgebracht. Aufgrund der nicht auf einen Stadtteil begrenzten Auswirkung, wäre unserer Ansicht nach eine Stadtratsbefassung notwendig gewesen. Seither kommt es vermehrt zu deutlichen Verzögerungen für den Verkehrsfluss des ÖPNV und des mIV besonders während des morgendlichen und abendlichen Berufsverkehrs.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Warum wurde die Einrichtung des Radfahrstreifens ohne Befassung der entsprechenden Gremien vorgenommen?
  2. Handelt es sich bei den aufgestellten Sicherheitsbaken (siehe Foto) um bauliche Elemente zur Trennung des Radfahrstreifens vom mIV, die aufgrund brandschutzrechtlicher Vorschriften nicht aufgestellt werden dürfen?
  3. An welchen Stellen wurde seit dem 01.05.2020 ebenfalls Radverkehrsinfrastruktur ohne Befassung der Bezirksausschüsse und des Stadtrats geschaffen?

[1] https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/muenchner-rathaus-gruene-fordern-baustellen-fuer-radwege-nutzen-art-1100827

[2] https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7723882?dokument=v8544877

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