Räum- und Streudienste auch für Anwohnerinnen und Anwohner zugänglich machen
Die Landeshauptstadt München (LHM) wird gebeten zu prüfen, ob und wie künftig Ausschreibungen für die Räum- und Streupflicht für Liegenschaften der LHM so ausgestaltet werden können, dass direkte Nachbarn dieser Liegenschaften die von der LHM beauftragten Firmen ebenfalls beauftragen können.
Begründung
Außerhalb des Vollansschlussgebietes werden die Gehsteige nicht von der LHM geräumt und gekehrt, sondern es besteht eine sogenannte Räum- und Sicherungspflicht für die anliegenden Eigentümer. Dies bedeutet, dass die Gehwege von den Anliegern im Winter von Schnee und Eis befreit und gegebenenfalls gestreut werden müssen. Im Frühjahr ist der Splitt zu entfernen und auch im übrigen Jahr der Gehsteig sauber zu halten. Auch für eventuelle Unfälle auf Grund unzureichender Pflege haftet der Anlieger.
Während jüngere Mitbürgerinnen und Mitbürger dieser Räum- und Streupflicht in der Regel selbst nachkommen können und auch wollen, wird sie für ältere Menschen zum Problem. Zwar gibt es Firmen, die der Aufgabe nachkommen, jedoch ist die Anfahrt eines Räumfahrzeuges für ein einzelnes Anwesen aufwendig, umweltschädlich, teuer und für die Firmen kaum rentabel.
Durch eine gemeinsame Beauftragung durch die Stadt und direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner können diese Beschwernisse zumindest teilweise vermieden werden und, durch einen vergrößerten Auftrag, eventuell auch die Preise gesenkt werden.