Anträge
9. Dezember 2022

Reaktivierung und Weiterentwicklung des Wohnraumbeschaffungsprogramm der „Sparhäuser“

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird zusammen mit dem Kommunalreferat
aufgefordert, eine Neuauflage des Wohnraumbeschaffungsprogramm der „Sparhäuser“ in
zeitgemäßer Form zu prüfen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Hierbei ist auch die Vergabe von Erbpachtgrundstücken aus dem städtischen
Immobilienportfolio mit einzubeziehen.
Das Programm ist für den Geschosswohnungsbau weiterzuentwickeln.
Ebenso ist zu prüfen, ob dieses Programm mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften
oder über private Unternehmen nicht nur für Eigentumswohnungsbau, sondern auch für
Mietwohnungsbau umsetzbar ist.

Begründung

Das „Sparhaus“ war die Lösung für junge Familien.
1979 wurde das Programm in der Ära Kiesl für München beschlossen. Schon 1982 waren die
ersten Häuser in Erbpacht fertig gestellt worden. Der Clou: Diese Häuser hatten alle einen
unfertigen Ausbauzustand. Die neuen Eigenheimbesitzer bauten diese selbst weiter aus und
konnten somit durch Eigenleistung und Eigenbeauftragung von Firmen erheblich an Geld
sparen und Ideen individuell umsetzen.
Zu dieser Möglichkeit der Eigenleistung müssen wir auch unter dem jetzigen Druck nach
Wohnraum zurückkommen.
Aufgrund der oft fehlenden Grundstücksverfügbarkeiten und geringen Größen ist die Idee des
Selbstausbaus nun auch im Geschoßwohnungsbau anzuwenden.
Eigentumsbildung ist dabei ein wichtiges Fundament zur Absicherung Junger Familien und darf
nicht durch ideologische Parteivorgaben ausgeschlossen werden.

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