Anträge
10. April 2024

Reform der Förderung der Kindertagespflege in München

Die Reform der Förderung des Kindertagespflege in München soll auf eine gute Basis gestellt werden. Bei der Festlegung der Berechnung der förderfähigen Tatbestände soll die Verwaltung folgende Eckpfeiler berücksichtigen.

 

  1. Zusätzliche Kulanztage: 30 zusätzliche Kulanztage (20 eigene Erkrankung + 10 für Erkrankung der/des eigenen Kinder/es)

 

  1. Bezahlung von mittelbarer pädagogischer Arbeitszeit (mpA) von 2h pro Kind pro Woche

 

  1. Erhöhung des Stundesatzes auf 8,83 € zur Anpassung an den aktuellen Verbraucherpreisindex (VPI) und Dynamisierung in der Zukunft

 

  1. Rückforderung der Förderleistungen, aber nicht der vorsorgeähnlichen Förderanteile

 

Begründung

Die Kindertagespflegenden Personen (KTP) leisten in München einen wesentlichen Beitrag bei der Betreuung. Viele Eltern, die keine Plätze in städtischen oder sonstigen Einrichtungen bekommen, sind auf das Angebot der KTP angewiesen. Die KTP sind in juristischer Hinsicht zwar Selbstständige, können aber ihre Kosten nicht über eigens kalkulierten Stundensätze abrechnen. Täten sie dies, lägen die Betreuungskosten deutlich höher. Die Diskussion um die Förderung der KTP gem. §23 SGB VII hat dazu geführt, dass die Vorlage in der Vollversammlung des Münchner Stadtrates vertagt wurde und überarbeitet werden soll. Hinsichtlich der aktuellen 30 Kulanztage lässt sich feststellen, dass diese nicht ausreichen. Wenn andere Selbständige zusätzliche Ausfallzeiten in ihrer Kalkulation eines Stundensatzes einfließen lassen, um dem unternehmerischen Risiko Rechnung zu tragen, ist dies hinsichtlich der Förderung nicht möglich. Dass es anders geht, zeigen Städte wie Frankfurt (29 Urlaubstage und 15 Krankheitstage), die Landeshauptstadt Düsseldorf (30 Urlaubstage und bei Krankheit: volle Fortzahlung bei Vertretung, ohne Vertretung: 20 Tage teilweise Fortzahlung) und Augsburg (25 Urlaubstage und 30 Krankheitstage sowie 2 Fortbildungstage).

Die mittelbare pädagogische Arbeit (z.B. Eltern- oder Entwicklungsgespräche) soll ebenfalls (besser) vergütet werden. In den städtischen Einrichtungen sind o.g. Leistungen Bestandteil der Betreuungsleistung und in die Vergütung/Stundenansatz der pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung inbegriffen. Auch hier eignet sich der Blick über die Stadtgrenze. Berlin vergütet z.B. 4 h mpA pro Kind pro Monat. In Sachsen werden 0,5 h pro Kind pro Woche vergütet. Ähnliche Regelungen gibt es auch in Nordrhein-Westfalen.

Die Erhöhung des Stundensatzes an den aktuellen VPI ist schon rechnerisch nachvollziehbar. In den letzten 11 Jahren ist der Stundensatz für die KTP um 4,25 % gestiegen. Im gleichen Zeitraum stieg der Verbraucherpreisindex um 25,3 %. Hinsichtlich einer künftigen Anpassung sollte eine geeignete Dynamisierung in Betracht gezogen werden.

Sind dennoch Förderleistungen seitens der KTP zurückzuzahlen, soll auf die Rückforderung der Zuschüsse für die Kranken-, Pflege- und das Krankentagegeldversicherung verzichtet werden.

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