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21. Februar 2025

Roth-Grünes Posten-Desaster mit Ansage?

Am 20.2.2025 wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München bekannt, dass die Stelle des Leiters des Kulturreferats bis auf Weiteres nicht mit dem hierfür gewählten Bewerber, Dr. Florian Roth, besetzt werden darf.

Die CSU/FW-Fraktion hatte schon beim Beschluss für die (weitergehende) Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit sonstigem Qualifikationserwerb darauf hingewiesen, dass sich die Stadt „auf dünnem Eis“ bewegt. Ein Bewerbermangel mit ausreichender Qualifikation sei nicht festzustellen. Dieser Einschätzung folgt das Verwaltungsgericht nun.

Nach der Wahl entschied sich sein Mitbewerber Kulturreferent Anton Biebl, seine Amtszeit vorzeitig zu beenden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Seit welchem Zeitpunkt ist der Stadtverwaltung die Einreichung eines Eilantrages gegen die Besetzung bekannt?
  2. War Anton Biebl die unsichere Rechtslage bzgl. der Wahl des Referenten bekannt (wurde er über den Eilantrag informiert) und konnte er sie in seine Entscheidung zur Verkürzung seiner Amtszeit mit einbeziehen?
  3. Mit welcher Argumentation versuchte die LH München den Eilantrag abzuwehren?
  4. Gab es eine mündliche Verhandlung? Durch wen wurde die LH München dabei vertreten? Gab es weitere Prozessbeteiligte?
  5. Warum wurde der Stadtrat nicht über den Vorgang informiert?
  6. Hat der Oberbürgermeister Dr. Florian Roth bereits durch Übergabe einer Ernennungsurkunde zum berufsmäßigen Stadtratsmitglied ernannt? Falls ja: Warum wurde die Entscheidung des VG München nicht abgewartet?
  7. Welche weiteren (rechtlichen) Schritte sind geplant?
  8. Wann wird der Stadtrat mit der Frage der Rechtsmitteleinlegung befasst oder beabsichtigt der Oberbürgermeister diesbezüglich eine dringliche Anordnung zu erlassen?
  9. Wie soll künftig dafür Sorge getragen werden, dass sich solche Verfahrensmängel und Fehleinschätzungen zum Qualifikationserwerb nicht wiederholen?
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